Verzeichnis und TOM
Fast jedes Unternehmen braucht ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) und beschriebene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32).
Für IT-Firmen, Agenturen und Unternehmen, die KI einsetzen: Wir bauen die Unterlagen auf, nach denen Kunden, Auditoren und Behörden fragen, und halten sie aktuell. Als externer Datenschutzbeauftragter und als laufende Betreuung.
Keine Rechtsberatung: Verträge und rechtliche Einzelfallprüfung bleiben bei Ihrer Kanzlei.
Fast jedes Unternehmen braucht ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) und beschriebene technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32).
Für jeden Dienstleister, der personenbezogene Daten für Sie verarbeitet, braucht es einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Kunden fragen danach, bevor sie unterschreiben.
Sind mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht (§ 38 BDSG). Er kann extern bestellt werden.
Wer KI einsetzt, muss nach Art. 4 KI-Verordnung Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz des Personals fördern. Eine dokumentierte Schulung ist der einfachste Nachweis.
Bestellung mit Fachkundenachweis nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO, Ansprechpartner für Aufsichtsbehörde und Betroffene, jährlicher Bericht an die Geschäftsführung.
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, TOM, Löschkonzept und ein Ablauf für Datenpannen mit der 72-Stunden-Meldefrist (Art. 33 DSGVO).
Dienstleister erfassen, AVV einholen, mit den Pflichtinhalten nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO abgleichen und Änderungen nachhalten.
Welche KI-Tools im Einsatz sind, welche Daten hineindürfen und wer freigibt. Als kurze Richtlinie, die Ihr Team wirklich liest.
Schulung nach Art. 4 KI-Verordnung für Ihr Team, online oder vor Ort, mit Teilnahmenachweis für Ihre Unterlagen.
Wir beantworten die Datenschutz- und Sicherheitsfragen Ihrer Kunden auf Basis Ihrer Dokumentation, damit Angebote nicht daran hängen bleiben.
Fester Monatspreis nach dem Check. Was im Paket steht, ist enthalten; Zusatzaufwand, etwa eine Datenpanne mit Behördenkontakt, rechnen wir nach Stunden ab und sagen es vorher.
Einstieg. Datenflüsse, Dienstleister und vorhandene Unterlagen ansehen, Lückenliste mit Plan.
Wird mit den ersten Monatsgebühren eines Pakets verrechnet.
Laufende Betreuung, bis etwa 50 Mitarbeitende.
Enthalten
Für Unternehmen, die KI-Tools einsetzen oder KI-Produkte anbieten.
Enthalten
KI-Kompetenz-Schulung auch einzeln: ab 1.490 € je Termin, bis 15 Personen, online oder vor Ort, mit Teilnahmenachweis. Größere Unternehmen nach Umfang. Alle Preise netto zzgl. USt.
Marktüblich laut Anbietern: externer Datenschutzbeauftragter etwa 100–500 € im Monat für kleine Betriebe und 600–1.500 € im Mittelstand, KI-Schulungen inhouse 1.500–5.000 € je Tag. Unsere Pakete enthalten zusätzlich Dokumentation, AVV-Management und die KI-Themen.
Wir sind keine Kanzlei und leisten keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verträge und AGB entwerfen, rechtliche Risiken bewerten und Sie vor Behörden oder Gerichten vertreten dürfen in Deutschland nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Braucht Ihr Fall das, sagen wir es Ihnen. Zertifizierungen wie ISO 27001 vergeben nur akkreditierte Stellen.
Bauen wir für Sie eine KI-Lösung, entstehen AVV, TOM und die Beschreibung des Datenflusses im Projekt mit. Wie wir in eigenen Projekten mit Daten umgehen, steht auf der Seite Sicherheit & Datenschutz.
In der Regel, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG) oder wenn sensible Daten zum Kerngeschäft gehören. Die übrigen Pflichten der DSGVO gelten auch ohne ihn.
Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, müssen Maßnahmen ergreifen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Ein bestimmtes Niveau je Person ist seit der Änderung 2026 nicht vorgeschrieben. Üblich sind eine Schulung mit Teilnahmenachweis und eine kurze Nutzungsrichtlinie.
Nein. Wir übernehmen Dokumentation, Organisation und die Rolle des Datenschutzbeauftragten. Verträge, AGB und die rechtliche Prüfung im Einzelfall gehören zu einer Kanzlei.
Mit dem Compliance-Check: Wir sehen uns Datenflüsse, Dienstleister und vorhandene Unterlagen an und liefern eine Lückenliste mit Plan. Der Check wird mit den ersten Monatsgebühren eines Pakets verrechnet.
M2D GmbH, Am Turm 11, 53721 Siegburg.
Beschreiben Sie einen Ablauf, der heute Zeit bindet. Wir besprechen, wo Automatisierung ansetzen kann und welche Informationen für einen belastbaren nächsten Schritt fehlen.
Hilfreich: Zahl der Mitarbeitenden, eingesetzte Software und KI-Tools und ob Kunden schon nach AVV oder Sicherheitsfragebögen fragen.
HEINRICH SCHNEIDER / DDC
heinrich@ddc.companyLieber per E-Mail? Schreiben Sie uns direkt.
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